Präambel
Gemäß Satzung der BürgerStiftung Lebendiges Schwelm (im Weiteren „BLS“ genannt) soll das Vermögen der BLS im Wert erhalten und Ertrag bringend angelegt werden. Zur satzungsgemäßen Umsetzung dieser Ziele hat sich die BLS Richtlinien und Statuten gegeben, die im Folgenden zusammengefasst dargestellt werden.
Richtlinien zur Vermögensanlage
Ziel der Anlagepolitik der BLS ist die Erhaltung und Mehrung des Stiftungsvermögens gem. §3 Abs. 4 der Satzung sowie die langfristige Finanzierung der laufenden Aufgaben der BLS gem. §2 Abs. 1 der Satzung. Die Anlagestrategie steht somit im Zielkonflikt zwischen einer sicheren Geldanlage und einer möglichst hohen Rendite zur Finanzierung der Stiftungsarbeit. Bei der Vermögensanlage ist darauf zu achten, dass die Rentabilität maximiert, das Risiko minimiert und die Liquidität stets gesichert bleibt.
Für die Anlagepolitik gelten folgende Rahmenbedingungen:
Regelung der Zuständigkeiten und Berichterstattung
Die Organisation, Steuerung, Kontrolle der Vermögensanlage verantwortet der Vorstand der BLS. Die Umsetzung obliegt dem für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglied der BLS. Dieser informiert den restlichen Vorstand laufend über wesentliche Entwicklungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BLS.
Der Vorstand prüft dabei ebenfalls die Anlagenrichtlinien auf Änderungsbedarf und informiert ggf. das Kuratorium der BLS über das Ergebnis.
Die jährliche Berichterstattung erfolgt in der jährlich stattfindenden Kuratoriumssitzung der BLS, die von dem für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglied der BLS inhaltlich vorbereitet wird.
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