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Anlagerichtlinien

Anlagerichtlinien BürgerStiftung Lebendiges Schwelm

Präambel

Gemäß Satzung der BürgerStiftung Lebendiges Schwelm (im Weiteren „BLS“ genannt) soll das Vermögen der BLS im Wert erhalten und Ertrag bringend angelegt werden. Zur satzungsgemäßen Umsetzung dieser Ziele hat sich die BLS Richtlinien und Statuten gegeben, die im Folgenden zusammengefasst dargestellt werden.

 

Richtlinien zur Vermögensanlage

Ziel der Anlagepolitik der BLS ist die Erhaltung und Mehrung des Stiftungsvermögens gem. §3 Abs. 4 der Satzung sowie die langfristige Finanzierung der laufenden Aufgaben der BLS gem. §2 Abs. 1 der Satzung. Die Anlagestrategie steht somit im Zielkonflikt zwischen einer sicheren Geldanlage und einer möglichst hohen Rendite zur Finanzierung der Stiftungsarbeit. Bei der Vermögensanlage ist darauf zu achten, dass die Rentabilität maximiert, das Risiko minimiert und die Liquidität stets gesichert bleibt. 

Für die Anlagepolitik gelten folgende Rahmenbedingungen:

  1. Die Geldanlagen der BLS beschränken sich grundsätzlich auf Tages- und Festgelder, Aktien , Rente und Geldmarktpapiere. In Rohstoffe, Hedgefonds, Themenfonds oder sonstige komplexe Produkte und Derivate sowie Private Equity darf – wegen des besonders hohen Risikos von Vermögensverlusten – nur nach eingehender Abwägung und mit einer einstimmigen Beschlussfassung des BLS-Vorstandes investiert werden.
  2. Mindestens 25% des Vermögens sind in kurzfristig verfügbare, risikoarme sowie hochliquide Anlagen anzulegen (z.B. Girokonto, Tagesgelder, Geldmarktfonds).
  3. Die Erträge und zweckgebundenen Zustiftungen sind in kurzfristig verfügbare, risikoarme sowie hochliquide Anlagen anzulegen (z.B. Girokonto, Tagesgelder, Geldmarktfonds).
  4. Der Rest des Vermögens kann in Anlageklassen angelegt werden, die stärker wachstums- bzw. ertragsorientiert sind (z.B. Aktien, Festgelder, Renten/Anleihen ).
  5. Ausschüttende/distribuierende“ Anlageformen sind „thesaurierenden/kapitalisierenden“ Formen vorzuziehen, um die Kapitalerträge für den Stiftungszweck verfügbar zu machen und die hierfür erforderliche Liquidität zu schaffen. Besonders geeignet sind regelmäßig ihre Erträge ausschüttende Anlageprodukte.
  6. Breit gestreute (diversifizierte) Fonds sind Einzeltiteln in der Regel vorzuziehen, um das Ausfallrisiko und die Wertschwankungen des Gesamtportfolios zu reduzieren
  7. Passive verwaltete Fonds (z.B. ETFs) sind aktiv verwalteten Fonds aus Kostengründen in der Regel vorzuziehen.

 

Regelung der Zuständigkeiten und Berichterstattung

Die Organisation, Steuerung, Kontrolle der Vermögensanlage verantwortet der Vorstand der BLS. Die Umsetzung obliegt dem für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglied der BLS. Dieser informiert den restlichen Vorstand laufend über wesentliche Entwicklungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BLS.

Der Vorstand prüft dabei ebenfalls die Anlagenrichtlinien auf Änderungsbedarf und informiert ggf. das Kuratorium der BLS über das Ergebnis.

Die jährliche Berichterstattung erfolgt in der jährlich stattfindenden Kuratoriumssitzung der BLS, die von dem für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglied der BLS inhaltlich vorbereitet wird.